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Bildungssystematik

Wir sind die Anlaufstelle der kantonalen Behörden zu Fragen der Berufsbildung im Gesundheitswesen. Die kantonalen Organisationen der Arbeitswelt sind in der Berufsbildungsgesetzgebung legitimiert.

 

Berufliche Grundbildung Sekundarstufe II

Die berufliche Grundbildung ist in der schweizerischen Bildungssystematik auf der Sekundarstufe II. Zur beruflichen Grundbildung zählen die Berufsausbildungen, die nach der obligatorischen Schulzeit von 9 Schuljahren absolviert werden können. Berufliche Grundbildungen dauern in der Regel 2 bis 4 Jahre.

Zweijährige Grundbildung (EBA)
Die zweijährige Grundbildung führt zum Eidgenössischen Berufsattest (EBA). Sie ist so ausgestaltet, dass die Angebote den unterschiedlichen Voraussetzungen der Lernenden besonders Rechnung tragen (BGG Art. 17, Abs. 2).

Drei- bis vierjährige Grundbildung (EFZ)
Die drei- bis vierjährige Grundbildung führt zum Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) (BBG Art. 17, Abs. 3). Das EFZ führt zusammen mit dem Abschluss einer erweiterten Allgemeinbildung zur Berufsmaturität (BBG Art. 17, Abs. 4).

Verkürzte Grundbildung für Erwachsene
Mit der 2-jährigen Berufslehre erhalten Erwachsene die Möglichkeit, eine Ausbildung nachzuholen, ihr Fachwissen zu vertiefen und ein EFZ zu erwerben. Angesprochen werden Pflegeassistent:innen, Beschäftigte ohne Berufsabschluss sowie Quereinsteiger:innen mit einem Berufsabschluss in anderen Branchen. Das Mindestalter beträgt 22 Jahre und es müssen mindestens zwei Jahre Praxis in Form einer Anstellung von mindestens 60 % im Berufsfeld Pflege oder Betreuung nachgewiesen werden können.
Berufsabschluss für Erwachsene

Validierung von Bildungsleistungen
Die Validierung von Bildungsleistungen nach Art. 31 des  neuen Berufsbildungsgesetzes (nBBG) ist für Fachfrauen/Fachmänner Gesundheit im Kanton Bern noch nicht möglich bzw. in Abklärung. Interessierte Kandidaten:innen werden von der Bildungs- und Kulturdirektion an andere Kantone überwiesen.
Weitere Informationen zu Art. 31 Validierung

Nachholbildung für Erwachsene
Die Nachholbildung nach Art. 32 der Verordnung über die Berufsbildung (BBV) richtet sich an Erwachsene, die zu einem Qualifikationsverfahren zugelassen werden können, auch wenn sie ihre Berufskenntnisse auf eine andere Weise als in einer beruflichen Grundbildung erworben haben.
Weitere Informationen zu Art. 32 Nachholbildung

Höhere Berufsbildung Tertiärstufe

Die Ausbildungen der höheren Berufsbildung sind in der schweizerischen Bildungssystematik auf der Tertiärstufe positioniert. Die Tertiärstufe ist unterteilt in:

Tertiärstufe A: Fachhochschulen und Universitäre Hochschulen
Tertiärstufe B: Höhere Berufsbildung
Die höhere Berufsbildung setzt einen beruflichen oder schulischen Abschluss der Sekundarstufe II voraus, d.h. ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, den Abschluss einer höheren schulischen Allgemeinbildung (z.B. Gymnasium, Fachmittelschule) oder eine gleichwertige Qualifikation (BBG, Art. 26, Abs. 2). Die höhere Berufsbildung verbindet solide praktische Fähigkeiten mit fundierten theoretischen Fachkenntnissen. Sie dient der Vermittlung und dem Erwerb von Qualifikationen, die für die Ausübung einer anspruchsvolleren oder einer verantwortungsvolleren Tätigkeit erforderlich sind (BBG Art. 26, Abs. 1).

Die höhere Berufsbildung wird erworben durch (BBG Art. 27)

- eine eidgenössische Berufsprüfung (BP) oder eine eidgenössische höhere Fachprüfung (HFP).
- eine eidgenössisch anerkannte Bildung an einer höheren Fachschule (HF).

Berufsprüfung und Höhere Fachprüfung

Berufsprüfung

Eine Berufsprüfung ist eine Weiterbildung auf Tertiärstufe, mit welcher spezifische Fachkenntnisse vertieft und Führungskenntnisse erworben werden.

Berufsprüfung Fachmann/Fachfrau Langzeitpflege und –betreuung

Seit 2015 ist die Prüfungsordnung zur Berufsprüfung Fachmann/Fachfrau Langzeitpflege und –betreuung in Kraft.

Fachfrauen/Fachmänner Langzeitpflege und –betreuung mit eidgenössischem Fachausweis verfügen über erweiterte generelle Fachkompetenzen u.a. in den Bereichen Pflegeprozess oder Komplexitätsmanagement, erweiterte Fachkompetenzen der Langzeitpflegepflege und –betreuung u.a. in den Bereichen Gerontopsychiatrie oder Palliative Care, erweiterte Sozialkompetenzen u.a. in den Bereichen Führung oder Beziehungsgestaltung und erweiterte Persönlichkeitskompetenzen u.a. in den Bereichen Selbstmanagement oder Informationskompetenz.

Aktuelle Informationen zur Berufsprüfung Fachmann/Fachfrau Langzeitpflege und –betreuung

Mit der Berufsprüfung stellte sich die Frage nach der Einstufung der Berufsleute mit Berufsprüfung Langzeitpflege und –betreuung im Stellenplan Pflege. Das Alters- und Behindertenamt (ALBA), der Verband Berner Pflege- und Betreuungszentren (vbb), der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) Sektion Bern und die Schweizerische Vereinigung der Pflegedienstleiterinnen und Pflegedienstleiter (SVPL) Regionalgruppe Bern zweimal getroffen, um über diesbezügliche, eventuell notwendige Anpassungen im Stellenplan Pflege zu diskutieren (siehe Schreiben ALBA). Das ALBA hat diesbezüglich eine Studie in Auftrag gegeben, deren Erkenntnisse Klärung in die Diskussion bringen soll. Vorübergehend wird die Berufsprüfung im Stellenplan auf Stufe 2 angesiedelt.

Folgende Berufsprüfungen werden aktuell erarbeitet:

BP Medizinische/r Masseur
BP Fachfrau/Fachmann für neurophysiologische Diagnostik
BP Medizinische/r Kodierer/in
BP Berater/in für Atembehinderungen und Tuberkolose
BP Transportsanitäter/in
BP Medizinische/r Praxiskoordinator/in

Höhere Fachprüfung

Das Bestehen einer eidgenössischen Höheren Fachprüfung (HFP) führt zu einem gesamtschweizerisch anerkannten Abschluss der Tertiärstufe B (höhere Berufsbildung). Berufsleute mit höherer Fachprüfung können sich als Expertin/Experte in ihrem Fachgebiet ausweisen.

Folgende Höhere Fachprüfungen werden derzeit erarbeitet:

HFP Expertin/Experte in Biomedizinischer Analytik
HFP Expertin/Experte Operationsbereich
HFP Expertin/Experte in Zytodiagnostik
HFP Fachexpertin/Fachexperte für Infektionsprävention im Gesundheitswesen

 

Brückenangebote

Die Brückenangebote Bern richten sich an Jugendliche und Erwachsene, die Unterstützung für den Übergang in eine Berufslehre benötigen. Die zielgruppenspezifischen Angebote unterscheiden sich im schulischen und praktischen Anteil sowie in der Intensität der Begleitung. Ziel ist der Einstieg in eine berufliche Grundbildung.

Vorlehre
Ab August 2022 wird unter anderem die Vorlehre im Berufsfeld Gesundheit angeboten. Bei der Vorlehre übernimmt der Lehrbetrieb ähnliche Aufgaben wie bei den Berufen AGS und FaGe. Es wird ein Vorlehrvertrag mit den Lernenden abgeschlossen. Eine Anmeldung ist jeweils auf Beginn und bis Januar des gewünschten Lehrjahres möglich. Die Berufsschule wird entsprechend dem Lehrort zugeteilt. Ein Probezeitgespräch nach 3 Monaten und eine Standortbestimmung jeweils im April sind verbindliche Bildungselemente. Der Lohn entspricht 90% des 1. Lehrjahres der angestrebten beruflichen Grundbildung. Die Vorlehre hat keine Anerkennung im Rahmen der Ausbildungsverpflichtung. Über allfällige Entwicklungen wird informiert.

Allgemeine Informationen
Informationen für Betriebe

Motivationssemester SEMO
Das Brückenangebot SEMO setzt sich aus Arbeit, Bildung und Coaching zusammen und ermöglicht eine indivduelle Begleitung. Die Teilnehmenden entwickeln relevante Schlüsselkompetenzen für den Einstieg in eine berufliche Grundbildung.

Informationen

Berufsvorbereitendes Schuljahr BVS
Im Berufsvorbereitenden Schuljahr werden die Lernenden bei der Lehrstellensuche unterstützt und auf einen erfolgreichen Eintritt in eine berufliche Grundbildung vorbereitet. Es gibt drei zielgruppenspezifische Typen: Praxis und Allgemeinbildung BPA, Praxis und Integration BPI und BVS plus.

Informationen