Die Kurskommission erarbeitet und genehmigt das Kursprogramm für die Überbetrieblichen Kurse der FaGe-Lernenden im Rahmen der Bildungsverordnung und des Bildungsplans. Im Rahmen der nationalen Vorgaben stimmt sie die Bildungsinhalte der ÜK inhaltlich und zeitlich mit den Berufsfachschulen und den Lehrbetrieben ab. Die Kurskommission übernimmt weitere wichtige Aufgaben rund um die ÜK, wie beispielsweise die Definition und Überwachung von Qualitätsstandards.