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Höhere Berufsbildung

Die Ausbildungen der höheren Berufsbildung sind in der schweizerischen Bildungssystematik auf der Tertiärstufe positioniert (Tertiärstufe B). 

Die höhere Berufsbildung setzt einen beruflichen oder schulischen Abschluss der Sekundarstufe II voraus, d.h.: Sie setzt ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, den Abschluss einer höheren schulischen Allgemeinbildung (z.B. Gymnasium, Fachmittelschule) oder eine gleichwertige Qualifikation voraus (BBG, Art. 26.2).

Höhere Fachschulen HF - Tertiärstufe B

Das Berufsbildungsgesetz (BBG) und die Bildungsverordnung (BBV) regeln die höhreren Fachschulen nur marginal. Die höheren Fahschulen sind in der Verordnung EDV vom 11.3.2005 über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo) näher geregelt. Ebenfalls ind er MiVo geregelt sind die Nachdiplomstudien HF, welche einen Abschluss auf der Tertiärstufe voraussetzen. 

Fachhochschulen und Hochschulen - Tertiärstufe A

Die Tertiärstufe umfasst auch die Ausbildungen Fachhochschulen (Tertiärstufe A). Diese sind jedoch nicht im Berufsbildungsgesetz, sondern in der Fachhochschulgesetzgebung geregelt. 

Dokumente

Verordnung des EVD über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschule (pdf)

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