Die Ausbildung der beruflichen Grundbildung sind in der schweizerischen Bildungssysematik auf der Sekundarstufe II positioniert. Zur beruflichen Grundbildung zählen die Berufsausbildungen, die nach der obligatorischen Schulzeit von 9 Schuljahren absolviert werden können. Die berufliche Grundbildung dauert in der Regel 2 bis 4 Jahre.
Die zweijährige Grundbildung führt zum eidgenössischen Berufsattest. Sie ist so ausgestaltet, dass die Angebote den unterschiedlichen Voraussetzungen der Lernenden besonders Rechnung tragen (BGG Art. 17, Abs. 2).
Die drei- bis vierjährige Gtundbildung führt zum eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (BBG Art. 17, Abs. 3). Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis führt zusamen mit dem Abschluss einer erweiterten Allgemeinbildung zur Berufsmaturität (BBG Art. 17, Abs. 4).
Die Nachholbildung nach Art. 32 der neuen Verordnung über die Berufsbildung (BBV) richtet sich an Erwachsene, welche zu einem Qualifikationsverfahren zugelassen werden können, auch wenn sie ihre Berufskenntnisse auf eine andere Weise als in einer beruflichen Grundbildung erworben haben. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Validierung von Bildungsleistungen nach Art. 33 des neuen Berufsbildungsgesetzes (nBBG) ist für Fachfrauen / Fachmänner Gesundheit im Kantons Bern noch nicht möglich bzw. in Abklärung. Interessierte Kandidaten/innen werden von der Erziehungsdirektion an andere Kantone überwiesen. Folgende Kantonen bieten das Validierungsverfahren für FaGe EFZ an: Luzern, Nidwalden, Obwalden, Uri, Schwyz, Zug, Zürich, Genf, Jura, Freiburg, Wallis. Weitere Informationen finden Sie unter www.validacquis.ch.