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Prüfungsexpertin/-experte werden

Voraussetzung für die Zulassung zu den Kursen für Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten (PEX) für Fachfrauen/Fachmänner Gesundheit (FaGe) sind:

  • im Minimum ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Fachangestellte/r Gesundheit oder eine mindestens gleichwertige Qualifikation (z.B. diplomierte Pflegefachfrau / Pflegefachmann, 3-jährige Ausbildung zur Hauspflegerin / Hauspfleger mit Äquivalenz zur FaGe-Ausbildung, Krankenpflegerin / Krankenpfleger FaSRK mit Nachweis eines Behandlungspflegekurses, usw.). Die Fachfrau / der Fachmann Betreuung (FaBe) ist als Prüfungexepertin/-experte nicht zugelassen. Die Betagtenbetreuerin / der Betagtenbetreuer mit Behandlungspflege- und Berufsbildnerkurs, welche bisher als Prüfungsexpertin/-experte tätig war, ist für eine Übergangsfrist von zwei Jahren als Expertin/Experte zugelassen.
  • mindestens 2 Jahre Berufserfahrung (nach Lehrvertragsende), Mindestalter ab 22 (gemäss Empfehlungen EHB)
  • methodisch-didaktische Fähigkeiten
  • abgeschlossener Berufsbildungskurs (von mindestens fünf Tagen)
  • Sie bilden sich in Kursen weiter, welche vom Eidgenössischen Hochschulinstitut für Berufsbildung EHB in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt angeboten werden.
  • Nach Möglichkeit weisen sie qualifizierende Weiterbildungen (wie z.B. Eidg. Berufsprüfungen, Eidg. höhere Fachprüfungen) auf
  • Sie sind bereit, periodisch an Lehrabschlussprüfungen mitzuwirken

Expertenschulung

Die Schulung für neue Expertinnen und Experten FaGe stützt sich auf die bernische Gesetzgebung BerDV Art. 67 Abs. 3, Der Besuch der angebotenen Kurse ist obligatorisch.

Kurse für neue Expertinnen/-experten

Kurs 1: "Einführung in die Expertentätigkeit"

Einführung in die Expertentätigkeit am Eidgenössischen Hochschulinstitut für Berufsbildung EHB. Anmeldung unter www.ehb-schweiz.ch (Kurse suchen/buchen > Zielpublikum PrüfungsexpertInnen).

  • Dauer: 1 Tag
  • Leitung: Dozenten EHB
  • Abschluss: Testat

Kurs 2: Qualifikationsverfahren FaGe

Einführung Qualifikationsverfahren FaGe (obligatorisch für neu gewählte PEX) NUR PEX Kt. Bern

Link zur Anmeldung

  • Dauer: 1 Tag
  • Leitung: Dozenten EHB, Chefexpertin FaGe Kanton Bern
  • Abschluss: Testat

Diese beiden Kurse müssen von allen neuen Experten und Expertinnen besucht werden.

Reformkurs für erfahrene Expertinnen/Experten:

Im Jahr 2012 wird erstmalig das Qualifikationsverfahren nach neuer BiVo durchgeführt. Erfahrene Expertinnen haben in den letzten Jahren bereits einen Fachexpertenkurs erfolgreich absolviert und können ein Testat vorweisen. Dieses Testat ist aber für den Einsatz beim QV nach neuer BiVo nicht mehr gültig.

Um die korrekte Durchführung des QV ab 2012 weiterhin zu gewährleisten, werden für alle erfahrenen Expertinnen und Experten des Kantons Bern Nachmittagskurse mit den Schwerpunkten Präsentation und Fachgespräch angeboten. Der Kurs findet an folgendem Datum von 13.30-18.00 Uhr statt:

  • 30. März 2012 

Nur wer als erfahrene Expertin/erfahrener Experte einen Halbtageskurs am Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) erfolgreich absolviert hat, wird in Zukunft noch als Expertin tätig sein können.

Die Halbtageskurse werden nur an den oben aufgeführten Daten durchgeführt. Es finden später keine Nachschulungen mehr statt. Bitte melden Sie sich ab Mitte Juli 2011 beim EHB für den Reformkurs für erfahrene Expertinnen QV Fachangestellte Gesundheit (Ausschreibung nur für PEX Kanton Bern). Link zur Anmeldung.

Kontakt für Kursauskünfte

Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung EHB
Kirchlindachstrasse 79
CH-3052 Zollikofen
Tel:   031 910 37 00
Fax:  031 910 37 01
Link

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