Die Mitglieder der Verbandsprüfungskommission:
- beaufsichtigen die Prüfungen
- überprüfen das Anforderungsniveau und die Qualität der Qualifikationsverfahren
- verfügen über die Prüfungsergebnisse
- ernennen die Chefexpertinnen und Chefexperten
- ziehen Fachpersonen bei, wenn inhaltliche Fragen zu den Prüfungen zu klären sind
- entscheiden über Massnahmen (gemäss Artikel 83 BerV)