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Expertinnen und Experten werden für ihre Arbeit nach kantonalen Ansätzen entschädigt. Als Arbeitszeit gelten:
Ansätze: CHF 30.— pro Stunde, zusätzlich Spesen
Die Spesenentschädigung wird neu über die Plattform PkOrg (link) abgewickelt.
Aufsicht und Korrektur (link)
Externer PrüfungsexpertIn (link)
Anforderungen an Prüfungsexperten/-expertinnen (link)
Checkliste interne und externe Expert/innen (pdf)