Die Prüfungen Berufskenntnisse finden immer am Mittwoch in der Woche 23 statt.
Die nächste Prüfung wird am 6.6.2012 dezentral durchgeführt.
Die Prüfung findet ausschliesslich in schriftlicher Form statt. Sie dauert 3 Stunden und hat Bezug zu den Situationen des beruflichen Alltags und den beruflichen Kompetenzen der Lernenden gemäss dem Qualifikationsprofil.
Die Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten erhalten im Verlaufe des Monats März das offizielle Prüfungsaufgebot der Verbandsprüfungskommission. Es wird neu per Email zugestellt und enthält sämtliche Detailangaben und wichtige Informationen zur Prüfung Berufskenntnisse.
Der Qualifikationsbereich Berufskenntnisse ist in Artikel 15, Absatz 2, Buchstabe b der Bildungsverordnung und im Teil D des Bildungsplanes verankert. Für die Zusammenstellung der nationalen Prüfung Berufskenntnisse trifft sich eine Arbeitsgruppe der Berufsbildung / Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (SDBB) mit Vertretern aus verschiedenen Kantonen. Diese Arbeitsgruppe stellt Fragen für die gesamte Schweiz zusammen.
Am Tag der Prüfung Berufskenntnisse erbringen die Kandidaten den Nachweis, dass sie sich die Ressourcen „Wissen“ und „Haltungen“ zur Bewältigung der im Bildungsplan in den Situationen umschriebenen konkreten Kompetenzen angeeignet haben.
Teilweise haben die Kandidaten in der Praxis nicht alles theoretisch Erlernte anwenden können. Trotzdem kann dieses Wissen am Prüfungstag von den Kandidaten verlangt werden, da sie auf ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis hinarbeiten. Auch eine gewisse Fachterminologie wird gefordert.
Die Verbandsprüfungskommission (VPK) macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Anzahl und Taxonomie der Fragen von Jahr zu Jahr variieren kann!