Das Qualifikationsverfahren der Grundausbildung setzt sich aus drei Qualifikationsbereichen sowie der Erfahrungsnote zusammen:
Die Gesamtnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel aus den gewichteten Noten der einzelnen Qualifikationsbereiche der Abschlussprüfung sowie der Erfahrungsnote. Dabei gilt folgende Gewichtung:
a. praktische Arbeit: 30 %
b. Berufskenntnisse: 20 %
c. Allgemeinbildung: 20 %
d. Erfahrungsnote: 30 %
Die Erfahrungsnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel aus der Summe der gewichteten Noten für:
Das Ergebnis des Qualifikationsverfahrens wird in einer Gesamtnote ausgedrückt und auf eine Dezimalstelle gerundet. Das Qualifikationsverfahren ist bestanden, wenn:
a. der Qualifikationsbereich «praktische Arbeit» mit der Note 4 oder höher
bewertet wird; und
b. die Gesamtnote 4 oder höher erreicht wird.
Spezialfälle und weitere Erläuterungen finden Sie in der Bildungsverordnung.
Wer das Qualifikationsverfahren bestanden hat, erhält das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) und ist berechtigt, den gesetzlich geschützten Titel «Fachfrau Gesundheit EFZ/Fachmann Gesundheit EFZ» zu führen.
Ohne Lehre am Qualifikationsverfahren Fachfrau/Fachmann Gesundheit teilnehmen?
Nachholbildung nach Art. 32 (link)