Sowohl die Lehre EFZ als auch die Attestausbildung EBA sind berufliche Grundbildungen mit einem eidgenössischen Abschluss.
Die berufliche Grundbildung FaGe schliesst mit einem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis EFZ ab.
Die berufliche Grundbildung Assistentin / Assitent Gesundheit und Soziales schliesst mit einem Eidgenössisches Berufsattest EBA ab. Nach einem Attestabschluss kann der dreijährige Lehrabschluss mit Fähigkeitszeugnis nachgeholt werden.