Das Qualifikationsverfahren setzt sich aus drei Qualifikationsbereichen sowie der Erfahrungsnote zusammen:
Die Gesamtnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel aus den gewichteten Noten der einzelnen Qualifikationsbereiche der Abschlussprüfung sowie der Erfahrungsnote. Dabei gilt folgende Gewichtung:
a. praktische Arbeit: 30 %
b. Berufskenntnisse: 20 %
c. Allgemeinbildung: 20 %
d. Erfahrungsnote: 30 %
Die Erfahrungsnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel aus der Summe der gewichteten Noten für:
Das Ergebnis des Qualifikationsverfahrens wird in einer Gesamtnote ausgedrückt und auf eine Dezimalstelle gerundet. Das Qualifikationsverfahren ist bestanden, wenn:
a. der Qualifikationsbereich «praktische Arbeit» mit der Note 4 oder höher
bewertet wird; und
b. die Gesamtnote 4 oder höher erreicht wird.
Spezialfälle und weitere Erläuterungen finden Sie in der Bildungsverordnung.
Wer das Qualifikationsverfahren bestanden hat, erhält das eidgenössische Berufsattest und ist berechtigt, den gesetzlich geschützten Titel «Assistent/in Gesundheit und Soziales EBA» zu führen.