Jede berufliche Grundbildung schliesst mit einem Qualifikationsverfahren ab. Dieses ist in der jeweiligen Bildungsverordnung definiert.
Ziel des Qualifikationsverfahrens ist es, eine qualifizierte Aussage über die berufliche Kompetenz abzugeben.
Zweck des Qualifikationsverfahrens ist es, die Berufsreife von Fachpersonen sicherzustellen.
Bei Notfällen (Krankheit, Experten-konflikte, Todesfälle etc.)
Tel. 031 970 40 85
Bei Fragen betreffend dem Qualifikationsverfahren (QV) stehen wir Ihnen gerne unter folgender E-Mailadresse zur Verfügung: