Für die Festsetzung der Löhne von Lernenden gelten die folgenden Rahmenbedingungen:
Für kantonale Institutionen sind die oben genannten Löhne gemäss den Lohnklassen 350 bis 352 verbindlich. Für Lernende des Projektes "Lehre und Sport" sowie für Lernende, die einen Abschluss auf Sekundarstufe 2 vorweisen können oder das letzte Jahre wiederholen müssen, beachten Sie bitte die weiteren Bestimmungen auf Seite 3 des RRB.
Grundsätzliche Gedanken: