Grundsätzlich vereinbaren die Lehrvertragsparteien die Entschädigung gemeinsam. Die Steuergruppe Assistent/in Gesundheit und Soziales EBA, in der die OdA Gesundheit Bern vertreten ist, empfiehlt, den Lohn des ersten und zweiten Lehrjahres FaGe EFZ respektive FaBe EFZ zu übernehmen. Für das Jahr 2012 hat der Regierungsrat des Kantons Bern folgende Beträge festgelegt:
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