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Sichern Sie Ihren beruflichen Nachwuchs - Bilden Sie Lernende aus

Lehrbetrieb werden

Für die Ausbildung von Lernenden FaGe oder AGS muss Ihr Betrieb über die Bildungsbewilligung der Erziehungsdirektion (ERZ) verfügen. Welche Voraussetzungen Ihr Betrieb erfüllen muss und wie Sie die Bildungsbewilligung erhalten, erfahren Sie hier. Verfügt Ihr Betrieb bereits über eine Bildungsbewilligung im Beruf FaGe oder Fachfrau/Fachmann Betreuung (FaBe), können Sie die neue zweijährige Grundbildung AGS ohne weitere Auflagen anbieten.

Wenn Ihr Betrieb nicht alle Arbeitsgänge abdeckt, welche die Verordnung über die berufliche Grundbildung verlangt, können Sie einen Lehrbetriebsverbund eingehen.

Lehraufsicht und Beratung

Die Lehraufsicht obliegt der Erziehungsdirektion des Kantons Bern. Neben der Abklärung von Ausbildungsvoraussetzungen der Betriebe und der Ausstellung von Ausbildungsberechtigungen umfasst die Lehraufsicht auch die Beratung in Krisensituationen sowie das Lehrvertragswesen.

Erziehungsdirektion des Kantons Bern
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Frau Sabine Tuschling
Tel: 031 633 87 30
E-Mail

Kurse für Berufsbildner/innen und Bildungsverantwortliche

Das EHB in Zollikofen bietet diverse Kurse für Berufsbildungsverantwortliche an.

Der SBK Sektion Bern bietet Kurse für Berufsbildner/innen speziell zur Lehrbegleitung von Fachangestellten Gesundheit an.

Der Verband Berner Pflege- & Betreuungszentren (vbb|abems) bietet Kurse für Berufsbildner/innen der Langzeitpflege an.

Berufsbildner/innen, die FaGe- oder FaBe-Lernende begleiten, können ohne weitere Auflagen auch Lernende Assistent/in Gesundheit und Soziales EBA begleiten.

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