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Gesetzliche Grundlagen

Senkung des Jugendschutzalters auf 18 Jahre

Das Jugenschutzalter wurde per 1. Januar 2008 auf 18 Jahre gesenkt. Separate Verordnungen regeln die Ausnahmebewilligungen für Nacht- und Sonntagsarbeiten von Lernenden im Gesundheits- und Sozialbereich.

Am 9. April 2009 hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement Änderungen der Verordnung über die Ausnahmen vom Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit während der beruflichen Grundbildung genehmigt. Die revidierte Verordnung ist per 1. Mai 2009 in Kraft getreten.(pdf)

Berufsbildungsgesetz und Berufsbildungsverordnung

Das Berufsbildungsgesetz (BBG) und die Berufsbildungsverordnung (BBV) tragen dem Wandel in der Berufs- und Arbeitswelt Rechnung und passen sich neuen Bedürfnisse an. Im Mittelpunkt steht nach wie vor die berufliche Handlungsfähigkeit und die Qualifizierung für den Arbeitsmarkt. (link)

Weitere Informationen

Website des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) (link)

Website des eidg. Volkswirtschaftsdepartements (EVD) (link)

Gesetz über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerG) (link)

Infos und Broschüre des Seco zur Jugendschutzverordnung (link)

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