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Das Lehrverhältnis

Selektion von Lernenden

Die Betriebe im Gesundheitswesen selektionieren ihre Lernenden - wie in anderen Branchen - in eigener Kompetenz.

Ablauf Selektionsverfahren

Melden Sie Ihre freie/n Lehrstelle/n dem Lehrstellennachweis (LeNa) Ihrer Region. Ab Mitte August informieren sich Interessierte im Lehrstellennachweis über freie Lehrstellen und senden Ihnen ihr Bewerbungsdossier zu. Wählen Sie rasch Ihre Favoriten aus und lassen Sie diese nach Möglichkeit 3-5 Tage in Ihrem Betrieb schnuppern. Bitte melden Sie dem Lehrstellennachweis Ihrer Region die Besetzung Ihrer Lehrstellen bzw. geben Sie die neue Zahl noch offener Lehrstellen an. Sie können dies telefonisch oder direkt via Internet erledigen.

Für die zweijährige Grundbildung Assistent/in Gesundheit und Soziales (AGS) wurde im Hinblick auf den Start des Pilotprojektes eine Selektionsmappe erarbeitet.

Auswahlkriterien

Die sorgfältige Selektion von Lernenden beugt Lehrabbrüchen vor. Wir empfehlen Ihnen, grundsätzlich die Voraussetzungen für FaGe- und AGS-Lernende zu berücksichtigen und Jugendliche "schnuppern" zu lassen.

Fairplay

Allen Jugendlichen bei der Lehrstellensuche die gleichen Chancen zu gewähren - darauf zielt die Aktion Fairplay der Erziehungsdirektion ab. Betriebe verpflichten sich dabei freiwillig zur Einhaltung der drei Grundsätze: offen informieren, fair auswählen und Zeit lassen.

Verkürzte Bildungsdauer (Verkürzte Grundbildung für Erwachsene) Fachfrau/Fachmann Gesundheit

Erwachsene, welche die vekürzte Grundbildung für Erwachsene FaGe absolvieren möchten, müssen die von der ERZ festgelegten Voraussetzungen erfüllen.

Bitte reichen Sie folgende Dokumente zusammen mit dem Lehrvertrag bei der ERZ ein:

  • Arbeitsbestätigung, die nachweist, dass die/der Lernende zwei Jahre Pflegeerfahrung zu mindestens 50% hat
  • Kopie des Fähigkeitszeugnisses oder Hinweis, dass der ABU-Kurs aktuell besucht wird

Pauschale für Lehrbetriebe

Die ungedeckten Ausbildungskosten der Lehrbetriebe werden durch die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) des Kantons Bern mit einer Pauschale abgegolten.
Für die dreijährige berufliche Grundbildung FaGe beträgt diese CHF 5'500.- für ein Lehrverhältnis ohne Berufsmatur, CHF 20'000.- für ein Lehrverhältnis mit Berufsmatur und CHF 9'500.- für ein Lehrverhältnis mit Vorkurs Berufsmatur. Für die zweijährige verkürzte Grundbildung FaGe für Erwachsene entrichtet die GEF keine Pauschale.
Die zweijährige Grundbildung Assistent/in Gesundheit und Soziales wird mit CHF 5'500.- abgegolten.

Selektion von Lernenden

Flyer zur Aktion Fairplay (pdf)

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